Rechtsprechung
KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 49 VVG, § 53 VVG, Nr B.2.2 AKB 2008, § 23 Abs 2 FZV
Rahmenvertrag über die Versicherung einer Fahrzeugflotte: Vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen vorläufigen Deckungsschutzes im Rahmen eines Rahmenvertrages über die Versicherung einer Fahrzeugflotte
- versicherungsrechtsiegen.de
Rahmenvertrag über Versicherung einer Fahrzeugflotte - Vorläufige Deckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen vorläufigen Deckungsschutzes im Rahmen eines Rahmenvertrages über die Versicherung einer Fahrzeugflotte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.01.2014 - 41 O 44/12
- KG, 13.02.2015 - 6 U 21/14
- KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte
Auszug aus KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14
Solche Vereinbarungen in einem Rahmenvertrag gehen den Regelungen in den AKB (B.2.2. AKB 2008: Vorl. Versicherungsschutz besteht nur, wenn ausdrücklich zugesagt) und der hierzu ergangenen Rspr. des BGH vor, wonach die Aushändigung der Versicherungsbestätigung an den VN, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, dann nicht als uneingeschränkte Annahme des Antrags auf vorläufigen Deckungsschutz zu verstehen ist, wenn der VR dem VN durch einen an ihn gerichteten Hinweis unmissverständlich klargemacht hat, dass entgegen seinem Wunsch nach Kaskoversicherung vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist (BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541). - OLG München, 11.04.2014 - 23 U 4499/13
Kostentragung bzgl. der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung der …
Auszug aus KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen beiden Parteien im Verhältnis des Wertes der Berufung und der Anschlussberufung zur Last (vgl. OLG München, Beschl. vom 11.4.2014 - 23 U 4499/13, NJW-RR 2015, 63;… Zöller-Heßler, ZPO, 30. Auflage § 524 Rn. 44 m. w. N.). - BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener …
Auszug aus KG, 10.04.2015 - 6 U 21/14
Solche Vereinbarungen in einem Rahmenvertrag gehen den Regelungen in den AKB (B.2.2. AKB 2008: Vorl. Versicherungsschutz besteht nur, wenn ausdrücklich zugesagt) und der hierzu ergangenen Rspr. des BGH vor, wonach die Aushändigung der Versicherungsbestätigung an den VN, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, dann nicht als uneingeschränkte Annahme des Antrags auf vorläufigen Deckungsschutz zu verstehen ist, wenn der VR dem VN durch einen an ihn gerichteten Hinweis unmissverständlich klargemacht hat, dass entgegen seinem Wunsch nach Kaskoversicherung vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist (BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541).